Apotheken dürfen "STELLEN" als Chargennummer-Ersatz bis Ende 2026 nutzen
Nada BlochApotheken dürfen "STELLEN" als Chargennummer-Ersatz bis Ende 2026 nutzen
Deutsche Apotheken werden den Platzhalter "STELLEN" anstelle von Chargennummern bei blisterverpackten Medikamenten noch bis Ende 2026 verwenden. Die Verlängerung geht auf eine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) zurück.
Die vorübergehende Ausnahmeregelung war zunächst am 1. Januar 2024 im Rahmen der Ersten Änderung der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung eingeführt worden. Ursprünglich durften Apotheken "STELLEN" als Ersatzangabe bis zum 30. Juni 2025 nutzen. Da bis zum 1. Juli 2025 jedoch keine vollständige technische Lösung verfügbar war, wurde die Frist zunächst bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte später, dass die Übergangsregelung nun für das gesamte Jahr 2026 gelten werde.
Hintergrund der Herausforderung ist die schwierige Erfassung von Data-Matrix-Codes bei blisterverpackten Arzneimitteln in der häuslichen Pflege. Seit Januar 2024 stellt das System schrittweise von manueller Eingabe auf automatisierte Scannerlösungen um. Bis April 2026 hatten die meisten Apotheken diese Systeme eingeführt, wobei die verpflichtende 2D-Code-Prüfung bereits im Oktober 2024 eingeführt worden war.
Trotz der Fortschritte bleibt die Ausnahmeregelung für Blisterpackungen bis zum 31. Dezember 2026 bestehen. Bei Medikamenten, die eine Authentifizierung erfordern, muss die Chargennummer jedoch weiterhin im Abgabedatensatz erfasst werden, sofern der Data-Matrix-Code auf der Außenverpackung aufgedruckt ist. Die Krankenkassen behalten sich vor, Erstattungen zurückzufordern, wenn bei E-Rezepten die erforderliche Chargennummer fehlt – wie in § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung festgelegt.
Die verlängerte Frist gibt den Apotheken mehr Zeit, die automatisierten Systeme zur Erfassung der Data-Matrix-Codes vollständig zu integrieren. Bis dahin bleibt "STELLEN" ein anerkannter Platzhalter für blisterverpackte Medikamente. Die Regelung sorgt für Rechtssicherheit und vermeidet finanzielle Sanktionen bei unvollständiger Dokumentation.






