Betrunkene Bewerberin mit 4,75 Promille erschüttert Altenheim-Personal
Nada BlochBetrunkene Bewerberin mit 4,75 Promille erschüttert Altenheim-Personal
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch – mit einem extrem hohen Blutalkoholwert. Der Vorfall ereignete sich in einem Altenheim, wo das Personal sofort bemerkte, dass etwas nicht stimmte. Ihr Verhalten hatte später juristische Konsequenzen.
Die Frau war mit ihrem eigenen Auto zum Bewerbungsgespräch gefahren. Bei ihrer Ankunft nahm die Personalverantwortliche starken Alkoholgeruch wahr und alarmierte die Polizei. Die Beamten führten einen Alkoholtest durch, der einen Wert von 4,75 Promille ergab – weit über der gesetzlichen Grenze.
Zunächst wurde sie vor Gericht freigesprochen. Das Urteil wurde jedoch später aufgehoben, und sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt. Der Fall verdeutlicht die Gefahren, die von einer solchen extremen Alkoholisierung im Straßenverkehr ausgehen.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 750 Euro und entzog ihr den Führerschein für mindestens sechs Monate. Die Entscheidung unterstreicht die Schwere ihres Handelns – sowohl in Bezug auf die Verkehrssicherheit als auch auf ihr berufliches Auftreten. Bis zum Ablauf der Sperre darf sie kein Fahrzeug führen.






