19 April 2026, 02:23

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss nach 15 Jahren alle Silo-Reparaturen zahlen

Ein Schwarz-Weiß-Foto einer gebrochenen Straße mit verstreuten Ziegeln auf der linken Seite.

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss nach 15 Jahren alle Silo-Reparaturen zahlen

Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil

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Der langjährige Rechtsstreit um einen fehlerhaften Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Bauunternehmen trotz des Alters der Konstruktion sämtliche Reparaturkosten tragen muss. Der Fall nahm seinen Anfang, als ein Landwirt kurz nach Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 Mängel feststellte.

Im September 2010 hatte eine Baufirma für den Landwirten einen Befahrsilos errichtet. Bereits wenig später zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Bis 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

Später klagte er auf 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe jedoch um ein Drittel – mit der Begründung, der Landwirt trage aufgrund der jahrelangen Nutzung des Silos eine Mitschuld.

Am 27. November 2025 fand der Rechtsstreit nun sein Ende: Der BGH hob das vorherige Urteil auf und entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss. In der Begründung (Aktenzeichen VII ZR 112/24) hieß es, dass weder das Alter der Konstruktion noch ihr Zustand nach der Reparatur die Haftung einschränken.

Mit dem endgültigen Urteil wird die Verpflichtung des Bauunternehmens bestätigt, die gesamten Reparaturkosten ohne Abzüge zu übernehmen. Der Landwirt erhält damit die ursprünglich geforderten 120.000 Euro in voller Höhe. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Bauschadensfälle in Deutschland.

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