Braunschweig kämpft weiter gegen illegales Gehwegparken und Fußgänger-Gefahren
Nikolaus FreudenbergerBraunschweig kämpft weiter gegen illegales Gehwegparken und Fußgänger-Gefahren
Gewegparken bleibt in Braunschweig ein Streitpunkt
Während in einigen Bereichen der Stadt unter strengen Auflagen das halbhohe oder senkrechte Parken erlaubt ist, hält sich das illegale Parken auf Gehwegen hartnäckig. Die lokalen Behörden gehen zwar gegen Verstöße vor, doch die Diskussion, wie Parkbedarf und Fußgängersicherheit in Einklang zu bringen sind, dauert an.
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken oder Halten auf Gehwegen in Deutschland grundsätzlich verboten – es sei denn, Schilder erlauben es ausdrücklich. Dennoch wurden in den Jahren 2024 und 2025 jeweils rund 5.000 Verstöße registriert, besonders häufig in der Karl-Marx-Straße, der Georg-Westermann-Allee und am Wilhelmitorwall. Illegales Gehwegparken verengt die Fußwege oft auf weniger als die vorgeschriebenen 1,80 Meter Breite und gefährdet so die Sicherheit der Fußgänger:innen.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte kürzlich nachgefragt, wie die Stadt mit dem Problem umgeht. Die Verwaltung bestätigte, dass es keine offiziell genehmigten Bereiche für halbhohes oder quer stehendes Parken mit überstehenden Fahrzeugen gebe. Auch der Einbau von physischen Barrieren wie Pollern wurde ausgeschlossen – mit Verweis auf mögliche Gefahren und Barrierefreiheitsbedenken.
Bei Neugestaltungen von Straßen werden inzwischen breitere Gehwege geplant, um parkende Autos aufzunehmen, ohne Fußgänger:innen zu behindern. Doch Vorschläge für erweiterte Fußwege stoßen oft auf Widerstand. Die Stadt sieht derzeit keinen Bedarf für eine umfassendere Strategie, da die Beschwerden aus der Bevölkerung begrenzt blieben.
Braunschweigs Umgang mit dem Gehwegparken setzt auf Kontrolle statt auf Infrastrukturänderungen. Trotz jährlich 5.000 verhängter Bußgelder hält sich das Problem an neuralgischen Punkten. Vorerst will die Stadt weiterhin im Einzelfall gegen Verstöße vorgehen, statt flächendeckende Maßnahmen einzuführen.






