01 May 2026, 12:27

EU führt *"Ja-heißt-Ja"-Standard ein: Revolution im Schutz vor sexualisierter Gewalt

Eine farbkodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU führt *"Ja-heißt-Ja"-Standard ein: Revolution im Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Bekannt als der "Ja-heißt-Ja"-Standard, soll sie einen klareren rechtlichen Rahmen in ganz Europa schaffen. Der Beschluss folgt auf jahrelange Debatten und aktuelle, viel beachtete Fälle, die das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt haben.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht bereits 2016 reformiert und das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip eingeführt. Damit wurden sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person – selbst ohne körperlichen Widerstand – unter Strafe gestellt. Kritiker wiesen jedoch auf Lücken hin, etwa in Fällen, in denen Opfer erstarrten oder ihren Widerstand durch Gesten statt Worte zeigten.

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Der neue "Ja-heißt-Ja"-Standard geht noch einen Schritt weiter: Er besagt, dass sexuelle Handlungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig sind – deren Fehlen gilt automatisch als Nicht-Einwilligung. Damit verschiebt sich die Beweislast auf die beschuldigte Person, die nachweisen muss, dass eine aktive Zustimmung vorlag. Dies wird als Fortschritt gegenüber "Nein-heißt-Nein" gewertet, das von Opfern verlangte, ihren Widerstand zu belegen.

Die Entscheidung der EU wurde durch den Fall Gisèle Pelidot beschleunigt, der die Schwächen bestehender Gesetze offenlegte. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben ähnliche Regelungen bereits eingeführt oder prüfen diese nun. Frühere Debatten in Deutschland brachten unrealistische Vorschläge hervor, wie etwa schriftliche Verträge vor dem Sex – diese wurden jedoch als undurchführbar verworfen.

Die Resolution zielt auf einen einheitlichen Umgang mit Einwilligung in Europa ab. Durch klare rechtliche Grenzen soll die Rechtsunsicherheit in Fällen sexualisierter Gewalt verringert werden. Die Mitgliedstaaten müssen nun ihre nationalen Gesetze an die neuen EU-Richtlinien anpassen.

Quelle