Fünf Monate Zwangshaft ohne Verurteilung: Mutter kämpft um Gerechtigkeit
Nikolaus FreudenbergerFünf Monate Zwangshaft ohne Verurteilung: Mutter kämpft um Gerechtigkeit
Anette W. wurde am Freitag aus der Frauenhaftanstalt Hildesheim entlassen, nachdem sie fünf Monate in Zwangshaft verbracht hatte. Sie war nicht wegen einer Straftat inhaftiert worden, sondern weil ihr vorgeworfen wurde, ihre Tochter nicht herausgegeben zu haben – einen Vorwurf, den sie zurückwies, indem sie dem Kindesvater anbot, das Mädchen abzuholen.
Der Fall begann 2023, als Anette W. mit ihrer Tochter von Hannover nach Frankfurt zog. Sie hatte versucht, Sorgerechtsstreitigkeiten gerichtlich zu klären, sah sich jedoch mit anhaltenden juristischen Schwierigkeiten konfrontiert. Im November 2025 wurde sie in Frankfurt festgenommen, wo sie mit ihrem Kind lebte.
Sie wurde zu 150 Tagen Zwangshaft verurteilt – ohne persönliche Anhörung. Selbst als später Beweise die Vorwürfe widerlegten, konnte die Haft nicht rückgängig gemacht werden. Ihre ersten Tage verbrachte sie in einer Polizeizelle ohne Bett, Uhr oder Beschäftigungsmöglichkeiten.
Später wurde Anette W. in die Haftanstalt Hildesheim verlegt, wo die Bedingungen schlecht waren. Die Einrichtung litt unter Schimmel an den Wänden und einem chronischen Personalmangel. Während ihrer Inhaftierung verlor sie ihre Wohnung.
Nach ihrer Entlassung am Freitag traf sie sich umgehend mit dem Jugendamt. Man einigte sich darauf, dass ihre Tochter weiterhin bei ihr leben solle.
Anette W. ist nun nach fünf Monaten Haft frei – obwohl sie nie wegen einer Straftat verurteilt wurde. Nach dem Gespräch mit dem Jugendamt hat sie das Sorgerecht für ihre Tochter zurückerhalten. Der Fall zeigt die Folgen von Zwangshaft auf, darunter den Verlust ihrer Wohnung und die Zeit unter schwierigen Haftbedingungen.






