Gericht kippt Auflagen für NPD-Kundgebung in Braunschweig – und schafft Präzedenzfall
Nikolaus FreudenbergerGericht kippt Auflagen für NPD-Kundgebung in Braunschweig – und schafft Präzedenzfall
Ein Gericht in Braunschweig hat Teile der städtischen Auflagen für eine Kundgebung der rechtsextremen NPD-Partei gekippt. Mit dem Urteil wurden Verbote bestimmter Kleidungsstücke und Parolen aufgehoben, die mit verbotenen NS-Organisationen in Verbindung stehen. Die Stadtverwaltung akzeptierte die Entscheidung, bedauerte jedoch deren Konsequenzen.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, dass die städtischen Beschränkungen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beeinträchtigten. Zu den aufgehobenen Maßnahmen gehörten unter anderem Verbote von Kleidung mit Abkürzungen verbotener NS-Gruppierungen. Die Richter hoben zudem Verbote von Parolen auf, die NS-Parteien verherrlichen oder deren Wiederbelebung anstreben.
Die Stadt Braunschweig legte gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Dieses wies die Revision jedoch zurück und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung. Tobias Pollmann, Leiter der Braunschweiger Ordnungsbehörde, nahm das Ergebnis zur Kenntnis, äußerte jedoch Enttäuschung.
Pollmann betonte, dass der Fall die begrenzten rechtlichen Möglichkeiten aufzeige, Versammlungen selbst in sensiblen Situationen zu regulieren. Die Entscheidung schränke die Handlungsmöglichkeiten der Stadt ein, rechtsextreme Aufmärsche nach geltendem Recht einzuschränken.
Das Urteil bedeutet, dass die NPD-Kundgebung mit weniger Auflagen für Kleidung und Parolen stattfinden wird. Die lokalen Behörden müssen sich nun an die gerichtliche Auslegung des Versammlungsrechts halten. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für die künftige Behandlung ähnlicher Streitfälle.






