Mainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen – Betriebe atmen auf
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen präzisieren, wer die Abgabe zu entrichten hat, und führen neue Befreiungen für bestimmte Betriebe ein. Die überarbeiteten Regelungen gehen nun in das weitere Genehmigungsverfahren.
Die aktualisierte Satzung stellt klar, dass Gäste – und nicht die Betriebe – für die Zahlung der Steuer verantwortlich sind. Mit dieser Änderung soll die Einhaltung der Vorschriften für Hotels und andere Beherbergungsanbieter vereinfacht werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist eine Übergangsregelung: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 erheben. Damit erhalten sie zusätzliche Zeit, um sich anzupassen.
Die geänderte Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Anschließend geht sie zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat.
Falls die neuen Regelungen verabschiedet werden, treten sie wie geplant in Kraft. Betriebe mit älteren Verträgen profitieren von einer vorübergehenden Befreiung, während die Gäste die Steuerlast direkt tragen. Die Entscheidung des Stadtrats wird die weiteren Schritte bestimmen.






