Neue Steuerregelung 2025: So profitieren Firmen von Elektro-Dienstwagen
Nada BlochNeue Steuerregelung 2025: So profitieren Firmen von Elektro-Dienstwagen
Ab Juli 2025 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung in Kraft, die die Abschreibung von elektrischen Dienstwagen für Unternehmen verändert. Ab diesem Datum können Firmen höhere Abschreibungen auf förderfähige Fahrzeuge geltend machen. Allerdings gilt die Neuregelung vor allem für Käufe – nicht für klassische Leasingverträge – mit einer wichtigen Ausnahme.
Das aktualisierte Abschreibungsmodell ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines Elektroautos steuerlich abzusetzen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Sätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent. Die Regelung betrifft Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden.
Die meisten Leasingverträge qualifizieren sich nicht für die Sonderabschreibung. Eine Ausnahme bilden jedoch Vollamortisations-Leasingverträge, bei denen die Raten die vollständigen Kosten des Fahrzeugs inklusive Finanzierung abdecken. In solchen Fällen geht das Fahrzeug nach der letzten Rate oder nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über.
Exakte Zahlen für die Jahre 2023 und 2024 liegen nicht vor, doch Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland zwischen 15.000 und 25.000 solche Leasingverträge. Diese Prognosen basieren auf Branchenberichten und teilweisen Steuerdaten, offizielle Statistiken wurden bisher nicht veröffentlicht.
Ziel der Steueränderung ist es, die Verbreitung von Elektrofahrzeugen durch beschleunigte Abschreibungen zu fördern. Unternehmen müssen die förderfähigen Fahrzeuge entweder direkt kaufen oder Vollamortisations-Leasingverträge abschließen, um von der Regelung zu profitieren. Die ersten anspruchsberechtigten Käufe sind ab dem nächsten Sommer möglich.






