Neues Tariftreue-Gesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Nikolaus FreudenbergerNeues Tariftreue-Gesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung strenger Tariftreue-Regeln bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, hat für Kontroversen gesorgt. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) gilt für Verträge ab einem Volumen von 50.000 Euro, doch Kritiker bemängeln, es schaffe unnötige Bürokratie. Arbeitgeberverbände warnen, die Regelung könnte Firmen gänzlich von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.
Das TTG schreibt vor, dass Unternehmen, die Bundesaufträge erhalten, die Einhaltung von Tarifstandards nachweisen müssen. Ausnahmen gibt es bei Lieferverträgen und Bestellungen der Bundeswehr, doch die meisten Branchen sind von den neuen Vorschriften betroffen. Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts offenbart erhebliche Bedenken in der Wirtschaft: Drei Viertel der Unternehmen halten die bürokratischen Anforderungen für überzogen, 43 Prozent erwägen gar, sich künftig nicht mehr um öffentliche Aufträge zu bewerben. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) übt scharfe Kritik – ihr Präsident Rainer Dulger bezeichnet die Hürden als "für viele Betriebe undurchführbar".
Dulger wirft der Regierung zudem vor, mit dem Gesetz zu weit zu gehen und Investitionen zu hemmen. Der Bundesrat wird die Vorlage an diesem Freitag beraten, während Wirtschaftsverbände nachdrücklich Nachbesserungen fordern.
Die Umsetzung des TTG könnte die öffentliche Auftragsvergabe grundlegend verändern, indem es die Zugangshürden für Unternehmen erhöht. Da fast die Hälfte der befragten Firmen einen Rückzug aus Ausschreibungen in Erwägung zieht, könnten die Folgen über reine Compliance-Kosten hinausgehen. Die anstehende Debatte im Bundesrat wird zeigen, ob die Bedenken der Wirtschaft berücksichtigt werden.






