17 March 2026, 08:22

Niederlage für Stuttgarter Orthopädin: TI-Kosten bleiben unvollständig erstattet

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Niederlage für Stuttgarter Orthopädin: TI-Kosten bleiben unvollständig erstattet

Eine Stuttgarter Orthopädin hat ihren Rechtsstreit um die Erstattung von Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) verloren. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschied, dass Pauschalzahlungen nicht sämtliche Ausgaben ärztlicher Praxen decken müssen. Damit kippte das Gericht ein früheres Urteil, das der Ärztin noch Recht gegeben hatte.

Die Medizinerin hatte ihre Abrechnung aus dem Jahr 2018 angefochten, in der ein Zuschuss von 3.150 Euro für die TI-Anbindung enthalten war. Später forderte sie von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) fast 3.900 Euro nach, um die vollen Betriebskosten zu decken. Das Sozialgericht Stuttgart (SG) gab ihr zunächst Recht, doch das LSG hob diese Entscheidung auf.

Das LSG sah keine gesetzliche Verpflichtung, dass Pauschalzahlungen kostendeckend sein müssen. Zwar räumte es ein, dass extrem niedrige, symbolische Erstattungen problematisch sein könnten, die aktuellen Sätze bewertete es jedoch nicht als unangemessen. Das Gericht verwies zudem darauf, dass die Krankenkassen bereits bis zu einer Milliarde Euro aus den Beitragsmitteln der Versicherten für die TI-Umsetzung bereitgestellt hätten.

Dieses Urteil folgt einem ähnlichen Fall eines Stuttgarter Kinderarztes, dessen Klage 2020 vom SG und 2022 vom LSG abgewiesen wurde, bevor er sie 2024 zurückzog. Das LSG argumentierte, dass Leistungserbringer sich angemessen an den Kosten für die Einführung des TI-Systems beteiligen müssten.

Die deutsche TI, betrieben von der gematik GmbH im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, vernetzt Arztpraxen und Apotheken über ein sicheres digitales System. Ziel ist es, den Austausch von Gesundheitsdaten zu verbessern – doch Streitigkeiten über die Finanzierung halten an.

Mit dem aktuellen Urteil steht fest: Die TI-Pauschalen werden die Kosten der Leistungserbringer nicht vollständig decken. Praxen und Apotheken müssen einen Teil der Ausgaben weiterhin selbst tragen. Die Entscheidung schafft damit einen Präzedenzfall für künftige Auseinandersetzungen über die Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur.

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