21 March 2026, 08:22

Rechtliche Zweifel an Dobrindts umstrittenen Grenzabweisungen für Asylsuchende

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das deutsche Wasserzeichen am unteren Rand zeigt.

Rechtliche Zweifel an Dobrindts umstrittenen Grenzabweisungen für Asylsuchende

Deutschlands Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, steht seit ihrer Einführung in rechtlicher Kritik

Am 7. Mai 2025 unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt eine Weisung, die Beamten erlaubt, Schutzsuchende an der Grenze zurückzuweisen. Interne Dokumente zeigen nun, dass es von Anfang an erhebliche Bedenken gab, ob diese Praxis mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Warnungen vor den rechtlichen Risiken des Vorhabens gab es bereits lange vor der Umsetzung. Bereits 2024 wiesen Ministeriumsmitarbeiter auf mögliche Verstöße gegen die EU-Asylregeln hin. Ein Beamter bezeichnete den Ansatz in einer internen Vorlage an die damalige Innenministerin Nancy Faeser später als "potenziell giftig" und "rechtlich nicht haltbar".

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Im März 2025 verschärfte ein Rechtsgutachten diese Zweifel. Darin hieß es, dass noch kein EU-Mitgliedstaat ähnliche Grenzabweisungen erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verteidigen konnte. Abteilung B 2 des Ministeriums warnte zudem vor "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken" und betonte, Deutschland müsse eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" nachweisen, um die Maßnahme zu rechtfertigen.

Trotz dieser Bedenken trat die Weisung im Mai 2025 in Kraft. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Asylantragstellende an der Grenze abgewiesen. Aus den Ministeriumsunterlagen geht zudem hervor, dass es keine Belege für eine Krise in den Bundesländern oder Kommunen gibt, die ein solches Vorgehen rechtfertigen würde.

Kritik an der Praxis kommt vor allem von Flüchtlingsorganisationen wie den Flüchtlingsräten und PRO ASYL. Zwar waren Proteste und Klagen absehbar, doch flächendeckende Gegenwehr von Ländern oder Gemeinden blieb aus. Das Ministerium ging zudem davon aus, dass ein mögliches Verfahren vor dem EuGH mindestens neun Monate dauern könnte.

Die Praxis bleibt vorerst in Kraft, doch ihre rechtliche Grundlage steht weiterhin auf dem Prüfstand. Über 1.300 Seiten interner Akten belegen die anhaltenden Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Asylrecht. Bis auf Weiteres werden Grenzabweisungen fortgesetzt, während die Regierung auf mögliche Klagen wartet.

Quelle