15 April 2026, 16:22

Zeitumstellung 2023: Wer verliert eine Stunde Lohn – und wer nicht?

Plakat mit "Northwestern Pacific California Official Time Schedule"-Text auf schwarzem Hintergrund.

Zeitumstellung 2023: Wer verliert eine Stunde Lohn – und wer nicht?

Zeitumstellung in Deutschland: Uhren werden am 26. März 2023 um eine Stunde vorgestellt

In der Nacht vom 25. auf den 26. März 2023 springen die Uhren in Deutschland von 1:59 Uhr auf 3:00 Uhr vor. Diese Umstellung hat Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Löhne vieler Beschäftigter. Ob und wie die verlorene Stunde ausgeglichen wird, hängt von individuellen Verträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ab.

Während der Zeitumstellung dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter rechtlich gesehen bis zum ursprünglichen Ende der Schicht beschäftigen. Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass Unternehmen ein Interesse an einem unterbrechungsfreien Betriebsablauf haben. Allerdings können Beschäftigte nicht ohne ihre Zustimmung verpflichtet werden, die verlorene Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nachzuarbeiten.

Für nach Stunden bezahlte Arbeitnehmer kann die Umstellung zu einem geringeren Lohn führen – sofern keine Sonderregelungen greifen. Angestellte mit festem Monatsgehalt spürt die Änderung dagegen meist nicht, da gelegentliche Überstunden oft bereits im Gehalt enthalten oder über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden.

Fehlt eine vorherige Absprache, dürfen Überstunden in der Regel nur dann angeordnet werden, wenn sie vergütet werden. Als Ausgleich kommen Zusatzzahlungen, Freizeitausgleich oder eine Anpassung des Arbeitszeitkontos infrage. Die nächste Zeitumstellung folgt in der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober 2023, wenn die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt werden.

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Durch die Zeitumstellung im März verlieren einige Beschäftigte effektiv eine Stunde an Bezahlung – es sei denn, ihre Verträge sehen einen Ausgleich vor. Arbeitgeber müssen sich bei Schichtanpassungen an bestehende Vereinbarungen oder gesetzliche Vorgaben halten. Die gleichen Regeln gelten dann im Oktober, wenn die Uhren zurückgestellt werden.

Quelle