A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt weiterhin nicht voran. Rechtliche Auseinandersetzungen verzögern das Projekt, da entscheidende Gerichtsurteile noch ausstehen. Die Strecke soll wichtige Städte in Niedersachsen wie Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anbinden.
Der südliche Abschnitt der A39 ist zwischen Wolfsburg und Ehra im Landkreis Gifhorn geplant. Zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra soll zudem die neue Rastanlage Tappenbecker Moor entstehen.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Autobahnausbau eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin 2020 eine Ergänzung und ein Nachverfahren eingeleitet wurden. 2024 reichte der BUND erneut Klage ein – eine mündliche Verhandlung war zunächst für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus, solange kann der Planfeststellungsbeschluss nicht vollstreckt werden. Ein für Dienstag erwartetes Urteil könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Wegen der anhaltenden Rechtsstreitigkeiten ruht der Ausbau der A39 weiterhin. Das anstehende Gerichtsurteil wird zeigen, ob in bestimmten Abschnitten mit den Arbeiten begonnen werden kann. Bis dahin bleibt die Zukunft des Projekts ungewiss.






