Apothekerin akzeptiert Rabattgutscheine der Konkurrenz – und sorgt für Aufsehen
Nada BlochApothekerin akzeptiert Rabattgutscheine der Konkurrenz – und sorgt für Aufsehen
Claudia Bauer, Inhaberin einer Apotheke in Steinbach am Wald, hat einen ungewöhnlichen Schritt gewagt, um Kunden zu gewinnen: Sie akzeptiert in ihrem Geschäft nun auch Rabattgutscheine von konkurrierenden Apotheken. Diese Maßnahme ist Teil ihrer langjährigen Philosophie, Preise fair und für alle zugänglich zu halten.
Seit 25 Jahren führt Bauer das Unternehmen – zunächst in Bonn, bevor sie in den Landkreis Kronach in Oberfranken umzog. Ihre Entscheidung spiegelt nicht nur ihre geschäftliche Haltung wider, sondern auch die sich wandelnde Rechtslage rund um Rabattaktionen in Deutschland.
Die Praxis, Gutscheine der Konkurrenz anzuerkennen, ist nicht völlig neu. Die Drogeriekette Müller hatte dies bereits früher umgesetzt. Doch Bauers Vorgehen sorgte für Aufmerksamkeit, nachdem sie auf Facebook dazu aufrief, Rabattcoupons anderer Apotheken mitzubringen.
Ihre Entscheidung steht im Einklang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016. Das Gericht entschied, dass es zulässig ist, Gutscheine von Mitbewerbern anzunehmen, um Kunden zu werben. Seither haben weitere Fälle die Regeln geprägt: 2021 urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass die Anzeige abgelaufener Rabatte über Cookies Kunden in die Irre führen kann. Ein Beschluss des Landgerichts Koblenz aus dem Jahr 2016 verbot zudem die undurchsichtige Verlängerung von Rabattaktionen aus wirtschaftlichen Gründen.
Bauer hält ihre eigenen Rabatte moderat – meist bei etwa 20 Prozent. Damit liegt sie im Mittelfeld, während einige Apotheken bis zu 52 Prozent Nachlass gewähren, was sie als ärgerlich empfindet. Sie ist der Meinung, dass Kunden nicht weit reisen müssen, um bei Medikamenten zu sparen. Um ihre Stammkunden zusätzlich zu unterstützen, ermutigt sie diese, nach kleinen Gratisartikeln wie Taschentuchpackungen zu fragen.
Neben den Rabattaktionen sucht Bauer derzeit nach Verstärkung für ihr Team: Sowohl Apotheker als auch Pharmazeutisch-technische Assistenten sollen ihr Personal ergänzen.
Bauers Vorgehen unterstreicht ihr Engagement für faire Preise und Kundennähe. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rabattpraktiken entwickeln sich weiter, wobei Gerichte immer wieder präzisieren, was erlaubt ist. Bis dahin bleibt ihre Apotheke eine lokale Anlaufstelle für alle, die sparen möchten – ohne weite Wege.






