Autor wegen alter Twitter-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor verurteilt
Fatima TrubinAutor wegen alter Twitter-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor verurteilt
Ein deutscher Autor wurde wegen eines vier Jahre alten Tweets zu einer Geldstrafe verurteilt, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Das Verfahren stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Amtsträger unter Strafe stellt. Kritiker, darunter ein UN-Experte, halten das Gesetz für tiefgreifend fehlerhaft und warnen, es könnte die Feindseligkeit gegenüber Politikern noch weiter schüren.
Der Tweet des Autors war 2020 zunächst unbeachtet geblieben. Erst ein Jahr später geriet er in den Fokus, nachdem der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte – eine Äußerung, die jedoch keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zog. Bei den Ermittlungen stieß man dann auf den älteren Amthor-Tweet und leitete ein Verfahren ein.
Die Staatsanwaltschaft berief sich auf Paragraf 188, der strengere Strafen vorsieht und eine Verjährungsfrist von fünf Jahren hat. Das Gericht urteilte, die Beleidigung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt, was bedeutet, dass Angeklagte nur selten vor einem Richter erscheinen.
Der Autor wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt, blieb aber nach einer Verhandlung ohne Eintrag ins Strafregister. Er warnt nun, dass normale Bürger oft nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen solche Vorwürfe zu wehren. Unterdessen hat die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit das Gesetz scharf kritisiert und es als problematisch und kontraproduktiv bezeichnet.
Falls der Autor nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, wird die Strafe rechtskräftig.
Der Fall wirft erneut die Diskussion über Deutschlands Beleidigungspragraphen auf. Paragraf 188 bleibt umstritten – Kritiker argumentieren, er unterdrücke die Meinungsfreiheit, ohne Politiker wirksam zu schützen. Der Rechtsstreit des Autors könnte zu einer genaueren Prüfung führen, wie solche Fälle künftig gehandhabt werden.






