26 June 2026, 12:17

Bund und Länder einig: Kommunen erhalten Milliardenentlastung ab 2027

Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform

Bund und Länder einig: Kommunen erhalten Milliardenentlastung ab 2027

Bund und Länder haben sich auf eine finanzielle Entlastung für Kommunen geeinigt. Die Vereinbarung soll die Belastungen durch Bundesgesetze abmildern, die in den vergangenen Jahren zusätzliche Kosten verursacht oder Einnahmen geschmälert haben. Damit endet ein jahrelanger Streit darüber, wer für diese Ausgaben aufkommen muss.

Im Mittelpunkt der Einigung stehen drei Bundesgesetze, die die Haushalte der Städte und Gemeinden in den letzten zehn Jahren besonders belastet haben: das Bundesteilhabegesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Wie aus Bundesdaten hervorgeht, haben sich die Kosten für die ersten beiden Gesetze in diesem Zeitraum verdoppelt, während die Ausgaben für das dritte sogar vervierfacht wurden.

Künftig übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten, die Ländern und Kommunen durch die Umsetzung von Bundesgesetzen entstehen – allerdings nur, wenn die Ausgaben 200 Millionen Euro übersteigen. Die Entschädigung wird aus den Mehreinnahmen der Mehrwertsteuer finanziert und folgt dem Prinzip des „Veranlassungszusammenhangs“.

Die Vereinbarung orientiert sich zudem am Grundsatz „Wer bestellt, zahlt“, wie Bundeskanzler Friedrich Merz betonte. Die Neuregelung tritt am 1. September in Kraft. Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Gordon Schnieder erwartet, dass die Änderungen den Kommunen ab 2027 eine Entlastung in Milliardenhöhe bringen werden – allein im ersten Jahr könnten bis zu drei Milliarden Euro eingespart werden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Zur Finanzierung der Maßnahmen wird der Bund Anteile an der Mehrwertsteuer umwidmen. Die Einigung markiert einen Wandel in der Verteilung der Kosten für Bundesgesetze. Sobald das neue System greift, dürfen Kommunen mit spürbaren finanziellen Entlastungen rechnen.

Quelle