EU-Regelung: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht ab Juni
Nikolaus FreudenbergerEU-Regelung: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht ab Juni
Neue EU-Regelung vereinfacht die Kündigung von Online-Verträgen
Ab dem 19. Juni müssen Händler und Dienstleister in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren Kündigungsbutton anzeigen. Betroffen sind Waren, digitale Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen, die online abgeschlossen werden. Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. Andere EU-Länder müssen sie zunächst in ihre Gesetzgebung übernehmen, bevor sie in Kraft tritt.
Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“. Ein Klick darauf soll ein einfaches Verfahren auslösen, das nicht komplizierter sein darf als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Nach der Kündigung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Der neue Button ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Verbraucher können weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen, in der Regel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware. Fehlt der Button auf einer Website, kann sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Pflicht gilt für alle Online-Verträge unter deutscher Rechtshoheit. Ziel ist es, Kündigungen unkompliziert und transparent zu gestalten. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher zu vermeiden.






