GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und strengere Kontrollen
Nikolaus FreudenbergerGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und strengere Kontrollen
Deutschland hat mit der GEAS-Reform eine grundlegende Umgestaltung seines Asylsystems eingeleitet. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren, schnellere Abschiebungen sowie Bewegungsbeschränkungen für bestimmte Asylsuchende. Mehrere Bundesländer haben bereits Teile des Plans abgelehnt.
Im Rahmen der Reform durchlaufen alle Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, zunächst ein vom Bundeskriminalamt durchgeführtes Screening. Dazu gehört eine Schutzbedarfsprüfung, um akute Bedürfnisse und besondere Schutzanforderungen zu identifizieren. Kinder haben nun nach zwei Monaten einen garantierten Anspruch auf Schulbesuch sowie eine vollständige Krankenversicherung.
Die Reform beschleunigt zudem die Asylverfahren. Über die Hälfte aller Fälle könnte künftig im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden – bedingt durch die 20-Prozent-Klausel, die für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter diesem Schwellenwert gilt. Abschiebungen können unmittelbar nach einer Entscheidung des BAMF vollzogen werden, ohne automatische Aussetzung während eines Rechtsmittels.
Zusätzlich erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, die Freizügigkeit von Asylsuchenden einzuschränken, insbesondere in Dublin-Fällen. Die Bundesländer werden angewiesen, Sekundärmigrationszentren mit begrenzter Bewegungsfreiheit und Grundversorgung einzurichten. Allerdings haben Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz diese Zentren bereits abgelehnt. Die Reform birgt zudem das Risiko, dass Betroffene im Falle einer Dublin-Entscheidung ohne Leistungen oder Unterkunft dastehen – trotz eines gegenteiligen Urteils des Europäischen Gerichtshofs.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich: strengere Kontrollen, schnellere Abschiebungen und erweiterte Rechte für Kinder. Doch sowohl Bundesländer als auch juristische Instanzen haben bereits gegen einzelne Maßnahmen Widerspruch eingelegt.






