Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Verspottungsstreit mit der Linken recht
Nada BlochGericht gibt AfD-Abgeordneten in Verspottungsstreit mit der Linken recht
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linken wegen Vorwürfen der Verspottung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, AfD-Politiker hätten während einer Parlamentssitzung die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten nachgeahmt.
Das Urteil folgt auf einen langwierigen Rechtsstreit, nachdem der Linke-Politiker Dirk Bruhn AfD-Vertreter im April 2025 beschuldigt hatte, seine Erkrankung imitiert zu haben.
Der Konflikt begann im April 2025, als Bruhn, Abgeordnete der Linken, vorwarf, AfD-Politiker hätten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome verspottet. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde, woraufhin 13 AfD-Abgeordnete rechtliche Schritte einleiteten.
Ein Gericht erster Instanz hatte zunächst nur teilweise zugunsten der AfD-Politiker entschieden und lediglich die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ aus der Pressemitteilung verboten. Das Oberlandesgericht ging jedoch weiter und stellte fest, dass die Linke ihre Behauptungen nicht beweisen könne. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und äußerten Zweifel an der Wahrheitsgemäßheit der Vorwürfe.
Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, urteilte jedoch, dass persönliche Beleidigungen und unbelegte Vorwürfe gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linken vor, grundlose Anschuldigungen erhoben zu haben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, mit „falschen Beschuldigungen“ gezielt ihren Ruf schädigen zu wollen.
Das Urteil verbietet den Linkspartei-Kreisverbänden, die umstrittenen Passagen der Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Die Richter bestätigten, dass die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten durch die Äußerungen rechtswidrig verletzt wurden. Der Fall setzt ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Kritik in Deutschland.






