Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Fatima TrubinGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Die Grünen-Politikerin Klara Schedlich hat einen Rechtsstreit gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gewonnen. Im Mittelpunkt des Konflikts standen Vorwürfe im Rahmen der #MeToo-Bewegung, die Gelbhaar stets bestritten hatte. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zugunsten Schedlichs und erlaubte ihr, bestimmte Aussagen über ihn zu wiederholen.
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch Berichte des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), in denen mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar thematisiert wurden. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch die Veröffentlichungen lösten eine breite Debatte aus. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück.
Im Zuge des Skandals verlor Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied Anfang 2025 schließlich aus dem Parlament aus. Spätere Untersuchungen ergaben, dass viele der gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht haltbar waren, woraufhin der RBB eine Entschuldigung veröffentlichte.
Das Gericht prüfte eidesstattliche Versicherungen, darunter auch eine von Schedlich. Obwohl es widersprüchliche Darstellungen anerkannte, gestattete es ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen. Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar, lässt Teile des Streits jedoch ungeklärt.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität von #MeToo-Vorwürfen und deren rechtliche Folgen. Gelbhaars politische Karriere endete nach dem Skandal, obwohl spätere Erkenntnisse die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen entkräfteten. Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es Schedlich, an ihren Aussagen festzuhalten – doch die Angelegenheit bleibt umstritten.






