24 March 2026, 18:23

Klinik verschreibt Medikamente für toten Krebspatienten – und muss zahlen

Plakat mit dem Text "$160 Milliarden die Menge, die Steuerzahler sparen werden, da Medicare niedrigere Arzneimittelpreise verhandeln kann" mit einem Logo.

Klinik verschreibt Medikamente für toten Krebspatienten – und muss zahlen

Krebsklinik in Bayern muss 489,52 Euro zurückzahlen – Rezept für verstorbenen Patienten ausgestellt

Ein Krebszentrum in Bayern wurde zur Rückerstattung von 489,52 Euro verurteilt, nachdem es Medikamente für einen bereits verstorbenen Patienten verschrieben hatte. Das Sozialgericht München entschied, dass das Rezept ungültig war, weil der Patient 17 Tage vor der Ausstellung verstorben war. Das Urteil wirft erneut Fragen zur Praxisorganisation in medizinischen Einrichtungen auf.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Fall nahm seinen Lauf, als die Klinik dem Patienten Pamorelin – ein Krebsmedikament – verschrieb, obwohl dieser nicht mehr lebte. Das Rezept wurde in einer Apotheke eingelöst, wodurch die Krankenkasse des Verstorbenen fast 500 Euro aufbringen musste. Nach Bekanntwerden des Fehlers forderte die Kasse eine Überprüfung und die Erstattung der Kosten von der Klinik.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine bessere Praxisorganisation den Fehler hätte verhindern können. Zwar räumte es die finanziellen Risiken ein, denen Onkologen ausgesetzt sind, betonte jedoch die Notwendigkeit strengerer Kontrollen. In der Begründung hieß es zudem, dass elektronische Patientenakten (ePA) künftig solche Pannen vermeiden könnten, indem sie aktuelle Informationen zum Patientenstatus liefern.

Trotz des Urteils von Oktober 2021 haben bayerische Arztpraxen ihre Verschreibungspraxis kaum verändert. Die Entscheidung konzentrierte sich auf die Kostenerstattung und nicht auf Haftungsfragen, sodass die bestehenden Leitlinien weitgehend unangetastet blieben. Viele Kliniken arbeiten daher weiterhin unter denselben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die bereits zum ursprünglichen Fehler beigetragen haben.

Die Klinik muss nun die 489,52 Euro an die Krankenkasse zurückzahlen. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig präzise Dokumentation in medizinischen Einrichtungen ist. Künftige Verbesserungen bei der digitalen Patientennachverfolgung könnten helfen, ähnliche Vorfälle zu verhindern.

Quelle