Mittelstandsbeauftragte lehnt Arbeitszeitreform als KMU-nachteilig ab
Nikolaus FreudenbergerMittelstandsbeauftragte lehnt Arbeitszeitreform als KMU-nachteilig ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform der Arbeitszeit öffentlich abgelehnt. Sie argumentiert, dass der Plan gegen den Koalitionsvertrag verstoße und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) benachteiligen würde.
Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium schlägt vor, dass flexible wöchentliche Höchstarbeitszeiten nur über Tarifverträge geregelt werden sollten. Dies steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der die Einführung der Option für wöchentliche – statt tägliche – Höchstarbeitszeiten vorsah. Zudem sollte die Bürokratie durch vereinfachte Regelungen zur Arbeitszeiterfassung abgebaut werden.
Connemann warnt, dass die Ausschließung von Beschäftigten ohne Tarifbindung von dieser Flexibilität wirtschaftliche Schäden verursachen und politisch nicht tragbar wäre. Sie schätzt, dass Millionen Arbeitnehmer und KMU betroffen wären. Zudem kritisiert sie die geplanten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung, die ihrer Meinung nach zusätzliche Bürokratie schaffen und Misstrauen gegenüber Mitarbeitern und Unternehmen signalisieren würden.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, die wöchentliche Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden pro Siebentageszeitraum – inklusive Überstunden – zu begrenzen, berechnet über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Bei Nachtarbeit darf die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten.
Der abgelehnte Entwurf zielte darauf ab, flexible Arbeitszeiten auf Beschäftigte mit Tarifbindung zu beschränken. Connemanns Widerstand unterstreicht die Bedenken hinsichtlich zunehmender Bürokratie und der wirtschaftlichen Folgen für den Mittelstand. Der Koalitionsvertrag hatte ursprünglich einfachere Regelungen und mehr Vertrauen in betriebliche Vereinbarungen versprochen.






