Neue Chance für Stellungnahmen: Bebauungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel überarbeitet
Nikolaus FreudenbergerNeue Chance für Stellungnahmen: Bebauungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel überarbeitet
Überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel neu veröffentlicht
Der aktualisierte Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Garbsener Stadtteil Berenbostel wurde erneut veröffentlicht. Die Überarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB). Anwohner:innen, Unternehmen und Interessierte haben nun die Möglichkeit, die Änderungen zu prüfen und Stellungnahmen abzugeben.
Die erneute Offenlegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 4/41 erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Betroffen ist das Gebiet "Im Fuchsfeld" in Berenbostel. Die öffentliche Auslegung findet vom 30. März bis zum 14. April 2026 statt.
Die Frist wurde im Vergleich zu früheren Verfahren auf zwei Wochen verkürzt. In diesem Zeitraum können nur zu den neu geänderten oder ergänzten Passagen des Entwurfs Anmerkungen eingereicht werden. Rechtsgrundlage ist § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Anwohner:innen, Gewerbetreibende und weitere Beteiligte können die überarbeiteten Planungen einsehen. Einwände oder Anregungen müssen bis zum 14. April 2026 vorgelegt werden.
Die Beteiligungsfrist endet am 14. April 2026, wobei sich alle Rückmeldungen ausschließlich auf die aktuellen Überarbeitungen beziehen müssen. Die verkürzte Zweiwochenfrist soll eine zügige Prüfung ermöglichen. Nach Ablauf der Frist wird über die endgültige Fassung des Bebauungsplans entschieden.






