Neue Grundsicherung 2023: Totalstreichungen drohen bei versäumten Jobcenter-Terminen
José MartinNeue Grundsicherung 2023: Totalstreichungen drohen bei versäumten Jobcenter-Terminen
Deutschlands neues Grundsicherungssystem tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Reform führt strengere Sanktionen ein, darunter die Möglichkeit, Leistungen komplett zu streichen, wenn Termine beim Jobcenter versäumt werden. Die Organisation von Helena Steinhaus hat angekündigt, gegen diese Regelungen klagen zu wollen.
Die umstrittenste Neuerung erlaubt es der Regierung, bis zu 100 Prozent der Leistungen eines Antragstellers zu kürzen – inklusive der Wohnkosten. Dies kann bereits nach drei versäumten Terminen geschehen, wobei eine rechtliche Grauzone als Begründung dient. Jede dritte Sanktion trifft indirekt auch Kinder, da der Entzug der Grundsicherung die gesamte Familie belastet.
Die Bundesregierung betont, die verschärften Maßnahmen richteten sich nur gegen Arbeitsverweigerer. Steinhaus widerspricht: Die Drohung mit Totalstreichungen könnte Beschäftigte davon abhalten, nach besser bezahlten Jobs zu suchen oder prekäre Arbeitsverhältnisse zu verlassen. Zudem wird das Prinzip der „Vermittlungsvorrangigkeit“ wiederbelebt – Betroffene sollen schneller in Jobs vermittelt werden, statt Weiterbildungen zu erhalten.
Rechtliche Klagen könnten Jahre dauern, bis sie das Bundesverfassungsgericht erreichen. Das frühere Hartz-IV-Sanktionsregime benötigte 17 Jahre, bis große Teile für verfassungswidrig erklärt wurden. Steinhaus befürchtet, auch die neuen Regeln könnten verfassungsrechtliche Grenzen überschreiten.
Die Änderungen der Grundsicherung treten im Juli 2023 in Kraft. Ausgeweitete Sanktionen könnten Familien ohne jegliche Unterstützung zurücklassen – selbst bei den Wohnkosten. Steinhaus’ Organisation bereitet bereits eine Klage vor, um die Rechtmäßigkeit des neuen Systems anzufechten.






