18 April 2026, 16:22

Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter

Eine Stadtkarte mit einem roten Hakenkreuz in der Mitte, begleitet von Text und Zahlen.

Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Mitgliedschaft der Stadt nicht automatisch gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstößt. Die Richterspruch fällt nach einem langwierigen Rechtsstreit mit der AfD, die 2022 erstmals gegen die Beteiligung Nürnbergs klagte.

Doch der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen. Zentrale Fragen zur Ausrichtung des Bündnisses und zur Rolle Nürnbergs darin müssen noch geklärt werden, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird.

Der Rechtsstreit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt klagte. Die Partei argumentierte, die Mitgliedschaft verstoße gegen die politische Neutralität – insbesondere, weil das Netzwerk öffentlich gefördert wird, darunter mit jährlich 30.000 Euro aus dem Nürnberger Haushalt seit 2024.

2024 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht zunächst gegen Nürnberg entschieden. Die Stadt legte Berufung ein, was zur jüngsten Verhandlung in Leipzig führte. Zwar traf das Bundesverwaltungsgericht keine abschließende Entscheidung, verwies den Fall aber zur weiteren Prüfung zurück – und verlängerte damit die rechtliche Unsicherheit.

Das Bündnis selbst ist ein großes Netzwerk mit 164 kommunalen Mitgliedern sowie 358 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Noch in diesem Jahr startete es eine Kampagne gegen die AfD vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März. Die Gerichtsentscheidung hängt nun davon ab, ob die Aktivitäten des Bündnisses und der Einfluss Nürnbergs darauf die Grenze zur politischen Voreingenommenheit überschreiten.

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Vorerst bleibt die Stadt Teil des Netzwerks. Doch das endgültige Urteil hängt von einer genaueren Prüfung der Strukturen und Ziele des Bündnisses ab – ein Prozess, der noch Monate dauern könnte.

Der Beschluss erlaubt Nürnberg zwar den vorläufigen Verbleib im Bündnis, doch der Rechtsstreit ist damit keineswegs beendet. Ungeklärt bleibt, ob die Stadtbeteiligung tatsächlich gegen die Neutralitätspflicht verstößt. Weitere Verhandlungen werden zeigen, ob Nürnberg das Netzwerk irgendwann verlassen muss.

Quelle