21 April 2026, 02:17

Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrens: Nicht jede Fahrt ohne Ticket soll bestraft werden

Plakat bewirbt Bergbahn, Deutschland, zeigt Gebäude, Bäume, Hügel und beschreibenden Text.

Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrens: Nicht jede Fahrt ohne Ticket soll bestraft werden

Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Er kritisiert, dass die aktuellen Strafen das Prinzip der Ultima Ratio im Strafrecht nicht ausreichend berücksichtigen. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Belastung der Gerichte zu verringern, ohne schwere Verstöße straffrei zu stellen.

Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies sei ein Zeichen dafür, dass Bagatelldelikte das Justizsystem überlasten. Dennoch lehnt er eine vollständige Abschaffung des § 265a des Strafgesetzbuchs ab.

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Für Frister sollte einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Eindringen oder Überwinden von Sperren – keine Straftat darstellen. Er bewertet es als zivilrechtliches Unrecht, einen Vertragsbruch, nicht aber als kriminelles Vergehen. Allerdings befürwortet er weiterhin strafrechtliche Konsequenzen bei Schwarzfahren im Fernverkehr.

Seine Lösung sieht eine Präzisierung des Gesetzes vor, um nur besonders verwerfliches Verhalten unter Strafe zu stellen. Dadurch würden Bagatellfälle ausgeschlossen, während schwere Verstöße weiterhin geahndet würden. Frister lehnt zudem Pläne ab, Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, da auch in diesem Fall Zwangshaft zu einer Freiheitsstrafe führen könne.

Laut Daten aus dem Jahr 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall von Beförderungserschleichung den Fernverkehr. Diese Unterscheidung ist zentral für Fristers Argumentation, schwere Fälle weiterhin strafrechtlich zu verfolgen.

Fristers Reformvorschläge sollen die Gerichte entlasten, indem strafrechtliche Konsequenzen auf gravierende Verstöße beschränkt werden. Schwarzfahren im Fernverkehr bliebe strafbar, während Bagatellfälle künftig zivilrechtlich geahndet würden. Die Änderungen würden schwere Verstöße weiterhin dem Strafrecht unterstellen, die Verfolgung von Mindestvergehen jedoch reduzieren.

Quelle