Schomacker verbessert Yachtversicherungen zur neuen Bootsaison ohne Mehrkosten
Fatima TrubinSchomacker verbessert Yachtversicherungen zur neuen Bootsaison ohne Mehrkosten
Hamburger Yachtversicherer Schomacker passt Policen zur neuen Bootsaison an
Der in Hamburg ansässige Yachtversicherer Schomacker hat seine Versicherungsbedingungen für die anstehende Bootsaison überarbeitet. Die Änderungen umfassen einen erweiterten Schutz in der Schifferhaftpflicht- sowie der Reiseabbruchversicherung – und das ohne Prämienerhöhungen für bestimmte Leistungsverbesserungen. Zudem wurden mehrere Selbstbehalte gesenkt oder vollständig gestrichen, um Kunden zu entlasten.
Im Rahmen der überarbeiteten Schifferhaftpflichtversicherung entfällt künftig der bisherige Selbstbehalt von 150 Euro bei Sachschäden. Zudem hat der Versicherer die Eigenbeteiligung für charterbedingte Schäden gestrichen, durch die ein Boot für nachfolgende Mieter unbrauchbar wird. Mit diesen Anpassungen sollen Versicherungsnehmer im Schadensfall weniger aus eigener Tasche zahlen müssen – ohne dass sich ihre Beiträge erhöhen.
Auch die Reiseabbruchversicherung wurde verbessert: Künftig können Versicherte Haustiere wie Hunde oder Pferde als stichhaltigen Grund für eine Stornierung angeben, falls das Tier schwer erkrankt oder verstirbt. Diese Option kostet zusätzlich ein Prozent der versicherten potenziellen Verlustsumme. Zudem lässt sich nun auch ein Partner oder eine weitere Schlüsselperson in die Liste der abgedeckten Stornierungsgründe aufnehmen.
Weitere Neuerungen beinhalten den Schutz bei Reiseabbrüchen aufgrund von Lockerung oder Versagen von Prothesen oder Implantaten. Gleichzeitig wurde der Selbstbehalt für Schlepphilfe von 2.500 auf 1.300 Euro reduziert, was in Notfällen für spürbare finanzielle Entlastung sorgt.
Die Änderungen treten sofort für die aktuelle Bootsaison in Kraft. Versicherte profitieren nun von geringeren Eigenbeteiligungen und einem erweiterten Stornierungsschutz – inklusive Optionen für Haustiere und zusätzliche versicherte Personen. Schomackers Anpassungen zielen darauf ab, einen umfassenderen Schutz zu bieten, ohne die Kosten für die Kernleistungen zu erhöhen.






