Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Nikolaus FreudenbergerSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Die neue Regelung schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren für Antragstellende. Wie Behörden mitteilen, betrafen die meisten Änderungen Erwachsene; nur ein kleiner Teil der Fälle bezog Minderjährige ein.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform als weitgehend erfolgreich. Bei 976 Anträgen gab es lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Verbands, betonte, dass die Antragstellenden dem vereinfachten Verfahren mit großer Dankbarkeit begegneten.
Laut dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler waren etwa 40 der Personen, die ihre Eintragung aktualisierten, minderjährig. Die genaue Zahl bleibt vertraulich, doch die meisten Jugendlichen änderten ihren Eintrag von weiblich zu männlich. Vier von ihnen beantragten später eine zweite Änderung – was das Gesetz nach einer einjährigen Wartefrist zulässt.
Der Verband diskutiert nun mögliche Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann wegen einer Straftat verurteilt wurden, erst nach fünf Jahren eine erneute Änderung vornehmen dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat Hunderten ermöglicht, ihr rechtliches Geschlecht mit minimalem bürokratischem Aufwand anzupassen. Zwar stößt die Reform auf breite Zustimmung, doch die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin genau. Künftige Novellen sollen den Spagat zwischen leichterem Zugang und Schutz vor Missbrauch schaffen.






