Steuerregeln für Vereine: Was Ehrenamtliche in Hünfeld jetzt wissen müssen
Nikolaus FreudenbergerSteuerregeln für Vereine: Was Ehrenamtliche in Hünfeld jetzt wissen müssen
Hünfeld veranstaltete diese Woche seine fünfte Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche in der Lokomotivhalle. Im Mittelpunkt stand ein Hauptvortrag zu Steuerregeln für gemeinnützige Vereine. Die Steuerberaterin Sandra Oechler leitete eine 90-minütige Session zu Buchführung und Compliance für Vereine.
Den Abend eröffnete Julia Schröder vom Landkreis Fulda mit einem Überblick über lokale Ehrenamtsangebote. Oechler, diplomierte Betriebswirtin, erläuterte anschließend zentrale Themen der Vereinsbuchhaltung, darunter ideelle Tätigkeiten und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Sie betonte, dass Vereine ihre satzungsgemäßen Zwecke einhalten müssen, um ihre Steuervergünstigungen nicht zu gefährden.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Steuerfreigrenzen für wirtschaftliche Aktivitäten. Vereine zahlen erst ab einem Jahresumsatz von über 50.000 Euro Steuern. Oechler kündigte zudem Anpassungen bei den Freibeträgen an: Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 wird auch der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro jährlich erhöht.
Nach dem Vortrag bot sich den Teilnehmenden bei Würstchen, kühlen Getränken und lockeren Gesprächen die Gelegenheit zum Netzwerken.
Die Veranstaltung bot klare Orientierung zu Steuerfragen für lokale Vereine. Die Ehrenamtlichen verließen die Lokomotivhalle mit aktuellen Zahlen zu Freibeträgen und Grenzwerten – und mit gestärkten Kontakten zu Mitstreitern und Organisatoren in der Region.






