23 March 2026, 20:34

Strengere Hilfsmittelregeln ab März: Apotheken kämpfen mit neuen Hürden und Bürokratie

Ein Apothekeregal mit verschiedenen ordentlich angeordneten Schachteln und Medizinbehältern.

Strengere Hilfsmittelregeln ab März: Apotheken kämpfen mit neuen Hürden und Bürokratie

Neue Regeln für Hilfsmittelverträge seit 1. März in Kraft – Apotheken vor höheren Hürden

Seit dem 1. März gelten verschärfte Vorschriften für die Lieferung von medizinischen Hilfsmitteln, die sich auf Apotheken auswirken, die mit der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) zusammenarbeiten. Die Änderungen führen strengere Anforderungen für die Vorqualifizierung (VQ) und die Registrierung ein – abhängig von der Art des Hilfsmittels. Apotheker müssen nun bei der Abrechnung bestimmter Produkte klarere, aber komplexere Regelungen beachten.

Das überarbeitete System unterteilt medizinische Hilfsmittel in zwei Kategorien: Standard-Apothekenprodukte (Anhang 1A) sind künftig von VQ und Registrierung befreit. Nicht-Standard-Hilfsmittel (Anhänge 1B bis 1L) erfordern jedoch weiterhin beide Nachweise – darunter etwa Absauggeräte, Badehilfen, Verbandsmaterialien und Therapieknetmasse der Kategorie 32A.

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Die Agentur für Vorqualifizierung (AfVQ) informierte die Apotheken per E-Mail über die Neuerungen und warb dabei für ihre Dienstleistungen: schnelle, kostengünstige und unkomplizierte VQ-Unterstützung. Ein Apothekeninhaber aus Niedersachsen kritisierte jedoch die mangelnde Effizienz der AfVQ in der Vergangenheit sowie aufdringliche Werbemethoden in den Schreiben.

Apotheken, die ohne gültige VQ abrechnen, riskieren nun finanzielle Rückforderungen. Zudem könnten sie den Zugang zu bestimmten Versorgungsbereichen verlieren – besonders betroffen sind Vollsortiment-Anbieter. Bisher hat die AfVQ noch nicht detailliert offengelegt, welche Geräte genau unter Kategorie 32A fallen, oder die VQ-Anforderungen weiter ausgeweitet.

Die neuen Regelungen traten Anfang März in Kraft und zwingen die Apotheken, ihre Compliance zu überprüfen. Wer Nicht-Standard-Hilfsmittel liefert, muss sicherstellen, dass VQ und Registrierung korrekt vorliegen, um Strafen zu vermeiden. Während die AfVQ weiterhin ihre Dienstleistungen bewirbt, passen sich die Apotheker an die strengeren Abrechnungsvorgaben an.

Quelle