22 April 2026, 20:28

Verleumdungsverfahren gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Pressefreiheit?

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon an einem Rednerpult, mit einem Banner hinter ihm und einer Menge vor ihm.

Verleumdungsverfahren gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Pressefreiheit?

Ermittlungsverfahren gegen Journalisten Jonas Müller wegen angeblicher Verleumdung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren gegen den Journalisten Jonas Müller wegen des Vorwurfs der Verleumdung eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter), in denen es um Hamado Dipama ging, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR). Müller, der den ÖRR-Blog betreibt, war beschuldigt worden, "angeblich rassistische Äußerungen" getätigt zu haben – ein Vorwurf, der sich nun als haltlos erwiesen hat.

Der Rechtsstreit stieß auf öffentliche Solidarität: Eine Notfall-Spendenkampagne brachte 15.000 Euro für seine Verteidigungskosten ein. Müller bezeichnete die Erfahrung als emotional belastend und stellte die Fairness des deutschen Rechtssystems in Verleumdungsfällen infrage.

Auslöser des Konflikts Der Streit begann, nachdem Müller im frühen Jahr 2024 zwei Beiträge über Dipama veröffentlicht hatte. Im ersten wies er darauf hin, dass Dipama mit einem Instagram-Post der Gruppe Afrokratie interagiert hatte, die weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnete, bevor die Formulierung in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Der zweite Beitrag hinterfragte Dipamas Flüchtlingsstatus und stellte die Frage, ob dieser bestehen bleiben könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um an der Einweihung eines Mausoleums für den ehemaligen Diktator Thomas Sankara teilzunehmen.

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Dipama, ein scharfer Kritiker des früheren burkinischen Machthabers Blaise Compaoré, war 2002 aus München geflohen und hatte Asyl erhalten. Seit 2022 unterstützt er öffentlich den aktuellen Militärherrscher des Landes, Ibrahim Traoré, was seine politische Haltung erneut in den Fokus rückte.

Kritik am Rechtssystem Müller verteidigte seine Berichterstattung und kritisierte, dass das Verfahren eine unzumutbare Belastung für Beschuldigte darstelle. Er bemängelte, dass Angeklagte hohe Prozesskosten tragen müssten, während die Ausgaben der Staatsanwaltschaft aus öffentlichen Mitteln bestritten würden. Zur Abwehr der Vorwürfe engagierte er die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Hoecker.

Nach monatelanger Unsicherheit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein – mit der Begründung, dass keine Verleumdung vorliege. Müller begrüßte die Entscheidung, warnte jedoch, dass der Fall Zweifel an seiner journalistischen Arbeit geweckt und persönliche Spuren hinterlassen habe.

Ein Fall mit Signalwirkung Die Einstellung des Verfahrens beendet einen Fall, der Pressefreiheit und rechtliche Gerechtigkeit auf die Probe stellte. Unterstützer Müllers, die seine Verteidigung mitfinanzierten, feiern das Ergebnis als Sieg für den kritischen Journalismus. Gleichzeitig hat die Affäre die Debatte über die finanziellen und emotionalen Belastungen neu entfacht, denen Journalisten in Deutschland durch Verleumdungsklagen ausgesetzt sind.

Quelle