Wahlmann will Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einstufen lassen
Fatima TrubinWahlmann will Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einstufen lassen
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann fordert eine strengere Durchsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie will erreichen, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen oder -arbeit künftig als Offizialdelikt eingestuft wird – damit Staatsanwälte auch ohne formelle Anzeige von Amts wegen ermitteln können.
Bisher gelten Eingriffe in die Arbeit von Betriebsräten nach Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes als Privatklagedelikte. Das bedeutet, dass Ermittlungen erst aufgenommen werden, wenn ein Berechtigter Strafanzeige stellt. Doch in Betrieben ohne Gewerkschaftsvertretung oder bei der ersten Wahl eines Betriebsrats bleiben solche Störungen oft sanktionslos: Es fehlt schlicht an einer Partei, die Anzeige erstatten könnte.
Wahlmann betonte, dass die Mitbestimmung ein zentraler Baustein des deutschen Wirtschaftssystems sei. Durch die Neuklassifizierung des Straftatbestands könnten Staatsanwälte künftig auch auf Basis von Hinweisen, Whistleblower-Meldungen oder Medienberichten tätig werden. Der Vorschlag geht nun in den Bundesrat zur Debatte.
Bei einer Zustimmung entfiele die Notwendigkeit einer formellen Anzeige als Voraussetzung für Ermittlungen. Die Behörden könnten dann Verdachtsfälle von Behinderungen aus eigener Initiative verfolgen. Ziel der Reform ist es, den Schutz von Betriebsräten in ganz Deutschland zu stärken.






