Wolfsburgs Heilig-Geist-Ensemble soll mit neuer Nutzung gerettet werden
Nikolaus FreudenbergerWolfsburgs Heilig-Geist-Ensemble soll mit neuer Nutzung gerettet werden
Das Heilige-Geist-Ensemble in Wolfsburg steht vor einer grundlegenden Umgestaltung. Die Pläne umfassen den Erhalt, die Restaurierung und eine neue öffentliche Nutzung des historischen Ortes. Voraussetzung für das Vorhaben ist jedoch, dass die Evangelisch-lutherische Landeskirche das Eigentum überträgt, damit das Projekt vorankommt.
Am 13. Mai wird der Stadtrat über die Beteiligung Wolfsburgs an der Stiftung Forum Alvar Aalto beraten. Bei Zustimmung plant die Stadt, bis zu eine Million Euro in das Stiftungsvermögen einzubringen. Diese Mittel sollen die langfristige Sanierung und Umnutzung des Ensembles unterstützen.
Zuvor müssen Machbarkeitsstudien die Kosten der Restaurierung, mögliche künftige Nutzungen und Finanzierungsoptionen prüfen. Ziel ist es, das kulturelle Erbe des Ensembles zu bewahren und gleichzeitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Geplant sind unter anderem kulturelle Veranstaltungen, Gemeinschaftswohnräume, soziale Begegnungsstätten sowie ein Kindertagesstätte auf dem Gelände.
Oberbürgermeister Dennis Weilmann unterstützt die Initiative und betont, dass sie das Erbe des Ensembles sichere und gleichzeitig neue Perspektiven eröffne. Kai-Uwe Hirschheide, Leiter der Stadtplanung, sieht in dem Projekt eine „seltene Chance für eine behutsame Sanierung und Belebung“. Professor Rolf Schnellecke unterstreicht die Bedeutung, das Ensemble in kommunaler Verantwortung zu halten, damit die städtische Aufsicht seine Zukunft lenken kann.
Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch, dass die Evangelisch-lutherische Landeskirche das Grundstück überträgt. Ohne diesen Schritt kann das Projekt nicht voranschreiten.
Die Zukunft des Heiligen-Geist-Ensembles hängt nun von den anstehenden Ratsbeschlüssen und der Zustimmung der Kirche ab. Bei Erfolg soll der Standort Denkmalschutz mit moderner öffentlicher Nutzung verbinden. Die nächsten Schritte umfassen die Durchführung der Machbarkeitsstudien und die Klärung der Eigentumsübertragung.






