31 March 2026, 16:32

Bayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speicheltests zurückzahlen

Ein Plakat mit der Aufschrift "Covid-19-Booster-Fakten" mit Text und Bildern, darunter ein Grafik eines Menschen mit Mund-Nasen-Schutz, das Informationen über Virusdiagnosen, Typ und Risiken enthält.

Bayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speicheltests zurückzahlen

Ein bayerisches COVID-19-Testzentrum muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es während der Pandemie nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass nur Antigen-Schnelltests, die auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet waren, Anspruch auf öffentliche Förderung nach der deutschen Testverordnung hatten.

Die Klage der Betreiberin wurde abgewiesen; die Richter bestätigten, dass die verwendeten Tests die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllten.

Das Testzentrum in Bayern hatte zwischen Ende 2021 und Mitte 2022 über 200.000 Speichel-Schnelltests des Typs AT088/21 ("Saliva") durchgeführt. Diese Tests waren seit dem 21. September 2021 weder vom Paul-Ehrlich-Institut noch vom Robert Koch-Institut zugelassen gewesen.

Die Betreiberin argumentierte, sie habe sich auf Zusicherungen des Lieferanten und eigene Recherchen verlassen. Das Gericht entschied jedoch, dass solche Angaben die Verletzung der Förderrichtlinien nicht entschuldigten. Zudem stellte es fest, dass sie die vorgeschriebene Testkennung (AT-Nummer) nicht ordnungsgemäß dokumentiert hatte.

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Öffentliche Mittel in Höhe von 95.000 Euro waren über vier Monate an das Zentrum geflossen, bevor die Behörden die Unregelmäßigkeiten entdeckten. Das Gericht bestätigte die Entscheidung, die Zahlungen auf null zu reduzieren und den vollen Betrag zurückzufordern.

Der Fall steht nicht allein da. Während der Pandemie wurden mindestens 15 weitere Testzentren in Deutschland identifiziert, die nicht zugelassene Speicheltests verwendeten. Zu den bekannt gewordenen Fällen zählen unter anderem das Unternehmen Incrementum Health in Nordrhein-Westfalen sowie Zentren in Bayern und Hessen.

Das Urteil unterstreicht, dass nur auf der BfArM-Website gelistete Tests förderfähig sind. Die Betreiberin muss nun die 95.000 Euro zurückerstatten. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die allgemeinen Compliance-Probleme in Testzentren während der Pandemie. Behörden prüfen weiterhin bundesweit ähnliche Verstöße.

Quelle