26 March 2026, 12:24

Ehegattensplitting spart Paaren tausende Euro bei der Steuererklärung

Ein Balkendiagramm auf einem blauen Hintergrund, das den Einkommensanteil nach Übertragungen und Bundessteuern von 1979 bis 2007 zeigt, begleitet von erklärendem Text.

Ehegattensplitting spart Paaren tausende Euro bei der Steuererklärung

Ehepaare in Deutschland können durch das Ehegattensplitting ihre Steuerlast um mehrere tausend Euro senken. Bei diesem System wird die Steuer auf Grundlage der Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet, wodurch sich die individuellen Steuersätze verringern. Besonders hoch fallen die Ersparnisse aus, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen so behandelt, als ob beide Partner genau die Hälfte davon erzielen. Durch das progressive Steuersystem in Deutschland werden beide Partner dadurch oft in eine niedrigere Steuerklasse eingestuft. Ein Beispiel: Ein Paar, bei dem ein Partner mit Vollzeitjob 50.000 Euro und der andere mit Teilzeit 10.000 Euro verdient, sparte 2023 durch die gemeinsame Veranlagung statt Einzelveranlagung 2.085 Euro.

Je größer die Einkommensunterschiede und je höher das Gesamteinkommen, desto höher die Steuervorteile. 2023 konnte ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 Euro und einem deutlichen Gefälle bis zu 5.800 Euro sparen. Verdienen beide Partner jedoch gleich viel, bringt das Ehegattensplitting keine steuerliche Entlastung.

Verheiratete Paare erhalten zudem den doppelten Grundfreibetrag. Bis 2026 steigt dieser auf 12.348 Euro pro Person, sodass Ehepaare insgesamt 24.696 Euro steuerfrei stellen können, bevor der Steuersatz greift.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das System begünstigt besonders Paare mit ungleichen Einkommen, da es ihre Gesamtsteuerlast senkt. Am meisten profitieren Haushalte, in denen ein Partner gut verdient und der andere wenig oder gar kein Einkommen hat. Das Finanzamt wendet das Ehegattensplitting automatisch an, es sei denn, das Paar entscheidet sich für die getrennte Veranlagung.

Quelle