05 April 2026, 00:48

Gericht bestätigt: Studierende erhalten kein Bürgergeld – selbst bei Studienpause

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Landessozialgericht klärt: Kein Grundeinkommen für Studenten - Gericht bestätigt: Studierende erhalten kein Bürgergeld – selbst bei Studienpause

Ein deutsches Gericht hat bestätigt, dass Studierende keinen Bürgergeldanspruch geltend machen können – selbst dann nicht, wenn sie ihr Studium unterbrechen. Das Urteil erging am 27. Januar 2026 vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle und stellt klar: Allein die Immatrikulation – unabhängig von der tatsächlichen Studienaktivität – schließt den Bezug der Sozialleistung aus.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im konkreten Fall ging es um einen 37-jährigen Mann aus Münster, der während seines Mathematikstudiums Bürgergeld in Höhe von 2.400 Euro erhalten hatte. Obwohl er sein Studium nicht aktiv betrieb, entschied das Gericht, dass seine formale Einschreibung den Anspruch ausschließe. Dies entspricht der bestehenden Rechtsprechung, die Studierende generell von der Leistung ausnimmt – selbst wenn sie keine staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten oder ein Zweitstudium aufnehmen.

Das Gericht urteilte zudem, dass der Mann die erhaltenen Leistungen nicht zurückzahlen muss. Die Behörden sahen keine grobe Fahrlässigkeit auf seiner Seite, da das zuständige Jobcenter ihn nicht über die rechtlichen Konsequenzen seiner Immatrikulation aufgeklärt hatte. Zwar hatte es Gespräche mit der Behörde gegeben, eine eindeutige Warnung blieb jedoch aus.

Andere Sozialgerichte in Deutschland folgen demselben Grundsatz: Schon die bloße Einschreibung reicht aus, um den Anspruch auf Bürgergeld zu verweigern – unabhängig davon, ob der Studierende tatsächlich studiert oder Fördergelder bezieht.

Das Urteil unterstreicht, dass Studierende während ihrer Immatrikulation generell keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Gleichzeitig betont es die Pflicht der Jobcenter, über die gesetzlichen Voraussetzungen klar zu informieren. Im vorliegenden Fall rettete das Versäumnis der Behörde den Mann vor einer Rückforderung.

AKTUALISIERUNG

Part-Time Students Also Denied Bürgergeld in Landmark Rulings

New legal decisions reveal a tightening trend in Germany's social courts. Recent rulings show:

  • The Bundessozialgericht (BSG) set a precedent in 2022 excluding all enrolled students from Bürgergeld, regardless of study activity.
  • LSG Baden-Württemberg ruled in January 2026 that part-time students, even those reducing hours for caregiving, remain ineligible for the benefit. 'This clarifies that personal circumstances do not override the exclusion,' noted the court.