10 May 2026, 06:22

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant

Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei leger gekleideten Frauen, die nebeneinander sitzen, sowie sichtbaren Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant

Bundesjustizministerin plant Reform des Strafgesetzbuchs zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Änderungen im Strafgesetzbuch vorgeschlagen, um Morde an Frauen aus frauenfeindlichen oder besitzergreifenden Motiven konsequenter als Mord statt als Totschlag zu ahnden. Ziel der Initiative ist es, rechtliche Grauzonen zu schließen, die bisher in manchen Fällen zu milderen Urteilen geführt haben.

Nach geltendem Recht können Staatsanwälte Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord anklagen. Dennoch enden einige Verfahren mit einer Verurteilung wegen Totschlags, der mit kürzeren, befristeten Haftstrafen und einer garantierten Entlassung verbunden ist. Ein Mordurteil hingegen kann lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Hubigs Entwurf sieht vor, den Mordparagraphen explizit um Taten zu erweitern, die auf geschlechtsspezifischen Motiven beruhen. Das bedeutet: Wird eine Frau allein wegen ihres Geschlechts getötet, wäre dies automatisch als Mord zu werten. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Neuregelung klarere rechtliche Grundlagen für härtere Strafen in solchen Fällen schaffen werde.

Die Reform reagiert auf wachsende Forderungen, sogenannte Feminizide – also Morde, bei denen Frauen wegen ihres Geschlechts zum Ziel werden – strafrechtlich schärfer zu verfolgen. Unterstützer kritisieren, dass das aktuelle System die Schwere dieser Verbrechen mitunter nicht ausreichend anerkennt und Tätern so ermöglicht, der vollen Härte des Gesetzes zu entgehen.

Sollte die Änderung verabschiedet werden, würden geschlechterbasierte Tötungsdelikte systematisch als Mord geahndet. Dies würde Unsicherheiten bei der Strafzumessung beseitigen und die Sanktionen an die Schwere der Tat anpassen. Für Täter käme dann auch lebenslange Haft in Frage.

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