Kommunen kämpfen um Millionenförderung für marode Schwimmbäder bis 2026
Nikolaus FreudenbergerKommunen kämpfen um Millionenförderung für marode Schwimmbäder bis 2026
Lokale Politiker drängen auf rasches Handeln, um Bundesfördergelder für die Sanierung öffentlicher Schwimmbäder zu sichern. Über das Sanierungsprogramm Kommunale Sportstätten (SKS) der Bundesregierung stehen beträchtliche Zuschüsse für die Modernisierung veralteter Anlagen bereit. Da viele Bäder in schlechtem Zustand sind, fordern Kommunalvertreter nun die Behörden auf, die Förderfähigkeit zu prüfen und noch vor der Frist 2026 Anträge zu stellen.
Das SKS-Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Aufwertung von Schwimmbädern in ganz Deutschland. Die Förderung kann bis zu 45 Prozent der Kosten decken, in finanziell schwachen Kommunen sogar bis zu 75 Prozent. Allerdings muss der Bundesanteil mindestens 250.000 Euro betragen, um für umfangreiche Sanierungsarbeiten infrage zu kommen; die maximale Fördersumme liegt bei 8 Millionen Euro pro Projekt.
Bewerbungen sind noch bis zum 19. Juni 2026 möglich. Der CDU-Ortsverband Wabe-Schunter und ein regionaler Abgeordnete haben die Kommunalverwaltungen aufgefordert, die Förderwürdigkeit ihrer Bäder zu prüfen und unverzüglich Anträge einzureichen. Sie betonen die Bedeutung von Schwimmbädern als soziale Begegnungsstätten für Freizeit, Gesundheit und Sport.
Doch viele Anlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards in Sachen Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit oder Sicherheit. Zwar zielt das Programm darauf ab, diese Mängel zu beheben – doch es gibt keine öffentlichen Daten darüber, wie viele Bäder bereits Fördermittel erhalten haben oder derzeit geprüft werden.
Das SKS-Programm bietet die Chance, veraltete Schwimmbäder zu revitalisieren und so ihre Nutzung für die kommenden Jahre zu sichern. Die Kommunen müssen jedoch zügig handeln, um die Antragsfrist 2026 einzuhalten. Bei Erfolg könnten die Zuschüsse die örtlichen Einrichtungen grundlegend modernisieren, ohne die volle finanzielle Last auf die Steuerzahler abzuwälzen.






