Neue Regelung: Ärzte übermitteln Rezepte für Pflegeheime direkt an Apotheken
Fatima TrubinNeue Regelung: Ärzte übermitteln Rezepte für Pflegeheime direkt an Apotheken
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes und zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu verringern. Allerdings bringt die Neuregelung für Arztpraxen auch zusätzliche Kosten und Mehrarbeit mit sich.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Regelung als Übergangslösung vorgeschlagen, bis Pflegeheime bis 2029 vollständig in das System der elektronischen Rezepte (E-Rezept) eingebunden sind. Bisher müssen Pflegeheime Rezepte selbst abholen und an Apotheken übermitteln – eine Aufgabe, die mit dem neuen System entfällt. Durch die Umstellung sollen Pflegeheime jährlich rund 5 Millionen Euro einsparen.
Nach dem neuen Verfahren wird die Bearbeitung jedes E-Rezepts etwa eine halbe Minute länger dauern, da die Übermittlung geprüft und versendet werden muss. Arztpraxen stehen damit vor einem höheren Verwaltungsaufwand, insbesondere durch die elektronische Übertragung. Das Ministerium schätzt, dass die zusätzliche Belastung zu Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro führen wird.
Trotz der höheren Ausgaben für die Praxen steigt die Nettobelastung für den Staat um 4,7 Millionen Euro. Die Maßnahme soll Abläufe für Pflegeheime und Apotheken vereinfachen, indem der manuelle Umgang mit Rezepten reduziert wird.
Die Regelung gilt vorläufig bis zum 1. Januar 2029, wenn Pflegeheime vollständig in das elektronische System integriert sind. Während sie die Arbeitslast für Pflegeheime und Apotheken verringert, müssen Arztpraxen mehr administrative Aufgaben übernehmen. Durch die Änderungen erhöht sich die Gesamtbelastung für den Staat um 4,7 Millionen Euro.






