Radfahrer müssen jetzt Tempolimits einhalten – oder zahlen wie Autofahrer
José MartinRadfahrer müssen jetzt Tempolimits einhalten – oder zahlen wie Autofahrer
Radfahrer in Deutschland müssen nun strengere Tempolimits nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) einhalten. Die Polizei darf ihre Geschwindigkeit mit herkömmlichen Messgeräten kontrollieren – insbesondere in Tempo-30-Zonen und Fußgängerbereichen. Die neuen Regelungen gelten für alle Fahrräder, einschließlich schneller E-Bikes wie den S-Pedelecs.
Laut den aktualisierten Vorschriften müssen Radfahrer die ausgewiesen Geschwindigkeitsbegrenzungen genauso beachten wie Autofahrer. Wer zu schnell unterwegs ist, riskiert dieselben Bußgelder wie Kraftfahrer. Allerdings bleibt die Überprüfung schwierig, da die meisten Fahrräder kein Kennzeichen tragen – Kontrollen sind daher nur bei Polizeikontrollen möglich.
S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren können, müssen zugelassen werden. Diese Räder bergen ein höheres Risiko, da die Reaktionszeit in dichtem oder unberechenbarem Verkehr sinkt. Zwar konzentriert sich die Polizei vor allem auf gefährliche Verstöße wie Falschfahren oder das Missachten roter Ampeln, doch auch Rasen bleibt ahndbar.
Grundsätzlich dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, müssen jedoch auf engen Straßen oder bei starkem Verkehr hintereinander wechseln. Die Regel soll den Verkehrsfluss verbessern und unnötige Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden.
Die neuen Maßnahmen unterziehen Radfahrer einer strengeren Kontrolle bei Tempoversößen. Da die meisten Fahrräder kein sichtbares Kennzeichen tragen, hängt die Durchsetzung von Polizeikontrollen ab. Ziel der Regelungen ist es, die Sicherheit zu erhöhen, indem Risiken durch überhöhte Geschwindigkeit in gemeinsam genutzten Verkehrsräumen verringert werden.






