28 March 2026, 10:29

Stada-Übernahme 2017: OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Aktionäre

Schwarze und weiße kalligraphische Illustration des Wortes "Korporation" umgeben von ornamentalen Schwüngen und Verzierungen.

Stada-Übernahme 2017: OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Aktionäre

Jahrealter Rechtsstreit um Stada-Übernahme 2017 nimmt neue Wendung

Der seit Langem schwelende juristische Konflikt um die Übernahme des Pharmakonzerns Stada im Jahr 2017 hat eine weitere Entwicklung genommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies kürzlich eine Berufung der luxemburgischen Vermögensverwaltungsgesellschaft Nidda ab, bestätigte jedoch gleichzeitig den Anspruch eines Aktionärs auf zusätzliche Entschädigung. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob ehemalige Anleger bei der Übernahme durch die Private-Equity-Firmen Bain Capital und Cinven eine angemessene Abfindung erhielten.

Umstritten sind knapp 140.000 Euro zuzüglich Zinsen, die auf Ende August 2017 zurückgehen. Das Urteil hat zudem Auswirkungen auf Dutzende ähnlicher, noch anhängiger Klagen ehemaliger Aktionäre.

Der Streit begann mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von Bain Capital und Cinven für Stada im Jahr 2017. Das ursprüngliche Angebot lag bei 66,00 Euro pro Aktie, aufgeteilt in 65,28 Euro plus einer Dividende von 0,72 Euro. Einige Aktionäre argumentierten jedoch, der Preis liege unter der nach deutschem Recht garantierten Mindestentschädigung.

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In früheren Urteilen hatten sich sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das OLG auf die Seite der ehemaligen Aktionäre gestellt. Der BGH entschied, dass eine im Deal vereinbarte "unwiderrufliche Verpflichtung" als Erwerbsvertrag im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu werten sei – ein Präzedenzfall für Entschädigungsforderungen.

Die jüngste Entscheidung des OLG bestätigte, dass der Anspruch des Klägers nicht verjährt sei. Zudem urteilte das Gericht, dass die bloße Kenntnis von Pressemitteilungen den Fall nicht entkräfte. Stattdessen setzte es den Zinssatz auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz fest, was die finanzielle Belastung für die Beklagten weiter erhöht.

Seit der Übernahme hat sich die Eigentümerstruktur von Stada verändert: Bain und Cinven stiegen nach acht Jahren aus und halten nun nur noch 31 Prozent der Anteile. Der britische Finanzinvestor CapVest Partners mit Sitz in London ist inzwischen mit 68 Prozent Mehrheitsaktionär, während das Management 1 Prozent behielt.

Das OLG-Urteil fällt zu einem Zeitpunkt, an dem noch 44 ähnliche Verfahren anhängig sind. In jedem Fall fordern ehemalige Aktionäre Nachzahlungen, um die Differenz zwischen dem Angebotspreis und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentschädigung auszugleichen.

Die Entscheidung stärkt frühere Urteile zugunsten der Stada-Altaktionäre und legt einen klaren Zinssatz für verzögerte Zahlungen fest. Damit wächst der Druck auf die Beklagten, die ausstehenden Klagen beizulegen. Mit Dutzenden ungelösten Fällen ziehen sich die finanziellen und rechtlichen Folgen der Übernahme von 2017 weiter hin.

Quelle